Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
Buch
- Herausgeber: Heinz-Dieter Assmann, Thorsten Pötzsch, Uwe H. Schneider
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EUR 330,00*
- Verlag Dr. Otto Schmidt KG, 06/2024
- Einband: Gebunden
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783504400835
- Bestellnummer: 11807536
- Umfang: 1600 Seiten
- Nummer der Auflage: 24004
- Auflage: 4., neu bearbeitete Auflage 2024
- Erscheinungstermin: 15.6.2024
Klappentext
Kommentierung des zentralen Regelwerks für UnternehmensübernahmenDas Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) ist das zentrale Regelwerk für bestimmte Formen von Unternehmensübernahmen. Es spielt in der gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Beratungspraxis sowie bei Mergers and Acquisitions (M&A) eine herausragende Rolle.
Berücksichtigung zahlreicher Gesetzesänderungen
Die vierte Auflage dieses großen Standardwerks enthält neben umfassenden Erläuterungen des WpÜG wiederum eine Kommentierung der besonders praxisrelevanten WpÜG-Angebotsverordnung. Neben diversen kleinteiligen Gesetzesänderungen sind vor allem die Änderungen durch das ZuFinG hervorzuheben, die u. a. neben der Anpassung des Fristenregimes eine weitgehende Digitalisierung des Anmeldeverfahrens mit sich bringen.
Besondere Bedeutung haben daneben die einschlägige übernahmerechtliche Rechtsprechung, die aufsichtliche Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die vielfältigen rechtspraktischen Fragen bei Vorbereitung und Durchführung einer Übernahme - sei es aus Sicht des Bieters oder der Zielgesellschaft. All diesen Anforderungen wird das Werk mit seinem großartigen Herausgeber- und Autorenteam und deren praktisch erprobten, vorausschauenden und meinungsbildenden Kommentierungen gerecht.
Biografie (Heinz-Dieter Assmann)
Prof. Dr. Heinz-Dieter Assmann, geb. 1951, Studium der Rechts- und Sozialwissenschaft in Frankfurt/M., nach zweiter juristischer Staatsprüfung wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Friedrich Kübler in Frankfurt. Promotion 1980, Magisterstudium In den USA (University of Pennsylvania Law School, Philadelphia), Habilitation 1984, danach Tätigkeit als Rechtsanwalt, 1985 Prof. an der Universität Heidelberg, seit 1986 in Tübingen, Gastprofessuren in Tokyo und Chicago, seit 2009 Prorektor der Universität Tübingen.Anmerkungen:
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