Uwe Hüffer: Hüffer, U: Aktiengesetz, Fester Einband
Hüffer, U: Aktiengesetz
Buch
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- Verlag:
- C.H. Beck, 03/2023
- Einband:
- Fester Einband
- ISBN-13:
- 9783406797538
- Gewicht:
- 1288 g
- Maße:
- 199 x 142 mm
- Stärke:
- 65 mm
- Erscheinungstermin:
- 15.3.2023
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Klappentext
Zum WerkDas Werk ist der jährlich erscheinende kompakte Standardkommentar zum Aktiengesetz. Er informiert wissenschaftlich genau, formuliert prägnant und erlaubt den sicheren Problemzugriff durch systematische Kommentierungen und zahlreiche Querverweise.
Vorteile auf einen Blick
aktuell, knapp und präzise
als handlicher Kommentar der stete Begleiter zu Fragen des Aktienrechts nicht nur in der Hauptversammlung
informiert wissenschaftlich genau
Zur Neuauflage
Im Hinblick auf die Wichtigkeit des Rechtsgebiets erscheint das Werk inzwischen als Jahrestitel immer pünktlich zum Beginn der Hauptversammlungssaison.
Die Neuauflage berücksichtigt Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften (§§ 67f, 71, 111a, 118a, 121, 126, 129, 130, 130a, 131, 132, 176, 186, 241, 242, 243, 245, 246a, 251)
DiRUG: zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (§§ 37, 76, 81, 225, 233, 256, 265, 303, 321)
die Änderungen zum DCGK 2022 und ist geprägt durch die Auswertung der ersten Erfahrungen zu den gesetzlichen Änderungen zum Ende der letzten Legislaturperiode (FISG, FüPoG II).
Zielgruppe
Für Vorstände, Aufsichtsräte, Juristinnen und Juristen aus der Unternehmenspraxis, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung sowie für Studierende und Referendarinnen und Referendare mit wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt.
Biografie (Uwe Hüffer)
Prof. Dr. Uwe Hüffer, Richter am Oberlandesgericht Hamm a. D., ist umfassend ausgewiesener Gesellschaftsrechtler und in Wissenschaft wie Praxis erfahrener Kommentator.Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.