Tobias Helms: Sachenrecht II, Kartoniert / Broschiert
Sachenrecht II
- Immobiliarsachenrecht
(soweit verfügbar beim Lieferanten)
- Verlag:
- C.H. Beck, 05/2026
- Einband:
- Kartoniert / Broschiert
- Sprache:
- Deutsch
- ISBN-13:
- 9783406853432
- Artikelnummer:
- 12675587
- Umfang:
- 178 Seiten
- Nummer der Auflage:
- 26006
- Ausgabe:
- 6. Auflage
- Gewicht:
- 186 g
- Erscheinungstermin:
- 12.5.2026
- Serien:
- Jura kompakt , Jura kompakt/Studium und Referendariat
Klappentext
Zum Werk
Gute Kenntnisse des stets prüfungsrelevanten Sachenrechts sind essentiell für ein gutes Examensergebnis. Dieser Band behandelt die wesentlichen Grundlagen des Immobiliarsachenrechts, also des Rechts der unbeweglichen Sachen, in kompakter und prüfungsrelevanter Darstellung. Unterstützt wird das Wiederholen durch Aufbauschemata, grafische Übersichten, kleine Fälle mit Lösungen sowie Merkhilfen.
Thematisch behandelt werden u. a.:
- Materielles Grundstücksrecht (u. a. Begründung, Übertragung, Beendigung von Grundstücksrechten; Rangordnung; Vormerkung)
- Formelles Grundstücksrecht (Grundbuch, Eintragung)
- Übertragung von Immobiliarrechten
- Ansprüche aus dem Eigentum
- Recht der Hypotheken und Grundschulden
Vorteile auf einen Blick
- Immobiliarsachenrecht einfach erklärt
- ideal zum kurzfristigen Wiederholen oder Einarbeiten
- kompaktes Format zum kleinen Preis
Zur Neuauflage
Die Neuauflage wurde sorgfältig durchgesehen und insgesamt auf den neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur gebracht.
Zum Autorenteam
Prof. Dr. Tobias Helms ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung am Institut für Privatrechtsvergleichung der Universität Marburg. Dr. Jens Martin Zeppernick, MBA, ist Präsident des Landgerichts Heidelberg.
Zielgruppe
Für Studierende, Referendarinnen und Referendare sowie alle, die sich in kurzer Zeit in das Immobiliarsachenrecht einarbeiten oder das Gebiet schnell wiederholen wollen.
Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.