Susanne Rachel Wellmann: Wellmann, S: Wasserhaushaltsgesetz
Wellmann, S: Wasserhaushaltsgesetz
Buch
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- Kommunal-u.Schul-Verlag, 11/2019
- Einband: Flexibler Einband
- ISBN-13: 9783829311410
- Gewicht: 1169 g
- Maße: 236 x 169 mm
- Stärke: 48 mm
- Erscheinungstermin: 15.11.2019
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Klappentext
Die Kommentierung erläutert anschaulich und kompakt die Regelungen des WHG einschließlich der nach der Veröffentlichung der 1. Auflage erfolgten Rechtsprechung und Literatur.Die 2. Auflage dieses Kommentars berücksichtigt vor allem die zwischenzeitlich erfolgten gesetzlichen Änderungen und neue Rechtsprechung. Zugleich finden auch die inzwischen erlassenen Bundes-Rechtsverordnungen zum Wasserhaushaltsgesetz Eingang in die Kommentierung, wie beispielsweise die Grundwasser-Verordnung und die Oberflächengewässerverordnung.
Der Kommentar setzt wesentliche Schwerpunkte in den Themenbereichen Wasserversorgung (§§ 50 ff. WHG), Abwasserbeseitigung (§§ 54 ff. WHG), Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer (§§ 25 ff. WHG), Gewässerausbau (§§ 76 ff. WHG) und Hochwasserschutz (§§ 72 ff. WHG).
Zudem werden die bundesrechtlichen Regelungen zu den Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen (§§ 91 ff. WHG) sowie die Entschädigungs- und Ausgleichsregelungen (§§ 96 ff. WHG) für den Rechtsanwender verständlich aufbereitet. Die Kommentierung des neuen Abschnitts 3a (Bewirtschaftung von Meeresgewässern) ist selbstverständlich auch Bestandteil der aktualiiserten Kommentierung.
Aus der Praxis für die Praxis ist der Kommentar eine wertvolle Arbeits- und Orientierungshilfe für sämtliche im Wasserrecht tätigen Verwaltungen, Firmen und Verbände, Personen und Institutionen - insbesondere für Städte, Gemeinden und Wasserbehörden, Gerichte und Rechtsanwälte, Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft, Ingenieure und Architekten.
Rechtanwältin Susanne R. Wellmann und Rechtsanwalt Klaus-D. Fröhlich sind in ihrer Berufspraxis seit langem im Wasserrecht tätig. Dr. jur. Peter Queitsch ist Hauptreferent für Umweltrecht beim StGB NRW und Geschäftsführer der Kommunal Agentur NRW.
Anmerkungen:
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