Michael Kleine-Cosack: Bundesrechtsanwaltsordnung
Bundesrechtsanwaltsordnung
Buch
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- Beck C. H., 02/2020
- Einband: Fester Einband
- ISBN-13: 9783406726262
- Gewicht: 1112 g
- Maße: 200 x 137 mm
- Stärke: 58 mm
- Erscheinungstermin: 9.2.2020
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Klappentext
Zum WerkDieser Standardkommentar erläutert das anwaltliche Berufsrecht praxisnah und übersichtlich. Dabei hat die Kommentierung stets die Interessen des Anwalts, der sich gegen eine von den Rechtsanwaltskammern geprägte Rechtsauffassung des Berufsrechts behaupten muss, im Visier. Die Darstellung konzentriert sich auf eine systematische Kommentierung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), deren Kenntnis für jeden Anwalt unerlässlich ist. Eine ergänzende Kurzkommentierung der Berufsordnung (BORA) und Fachanwaltsordnung (FAO) rundet die Darstellung ab.
Vorteile auf einen Blick
- mit dem Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie
- Darstellung setzt sich kritisch mit Rechtsauffassungen der Rechtsanwaltskammern auseinander
- mit allen wichtigen berufsrechtlichen Gesetzen für den Anwalt
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt u. a. die Änderungen der BRAO durch das Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe. Weitere Änderungen betreffen die Mitgliedschaft von Syndikusrechtsanwälten in der Berufskammer sowie das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Ebenfalls eingearbeitet ist das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen.
Daneben wird die Kommentierung der BORA und der FAO auf den aktuellen Stand gebracht und berücksichtigt dabei u. a. bereits die Einführung eines Fachanwalts für Sportrecht.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Anwaltskammern und -vereine, Rechtsabteilungen von Versicherungen, Gerichte.
Biografie
Dr. Michael Kleine-Cosack ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Freiburg i. Br. tätig. Er hat seit 1987 bis in die jüngste Zeit zahlreiche Grundsatzentscheidungen beim BVerfG und EGMR erwirkt. Darüber hinaus ist er Mitglied des Vorstands und des Berufsrechtsausschusses des DAV, Mitherausgeber des Anwaltsblattes und Mitglied der Satzungsversammlung bei der BRAK.Anmerkungen:
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