Hartmut Oetker: Oetker, H: 30 Klausuren aus dem Individualarbeitsrecht, Flexibler Einband
Oetker, H: 30 Klausuren aus dem Individualarbeitsrecht
Buch
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- Verlag:
- Vahlen Franz GmbH, 02/2020
- Einband:
- Flexibler Einband
- ISBN-13:
- 9783800661961
- Gewicht:
- 367 g
- Maße:
- 238 x 159 mm
- Stärke:
- 15 mm
- Erscheinungstermin:
- 16.2.2020
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Klappentext
Zum WerkDie Neuauflage der Fallsammlung zum Individualarbeitsrecht ist als Übungsbuch zur Vorbereitung auf die Klausuren des Studiums und Examens konzipiert. Die in den Band aufgenommenen Lösungsskizzen, die sich an der Rechtsprechung des BAG und der herrschenden Meinung orientieren und alle wichtigen Reformen der jüngsten Zeit, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berücksichtigen, verstehen sich dabei nicht als erschöpfende Musterlösungen. Sie beschränken sich bewusst auf ein Gerüst, anhand dessen der Benutzer seinen eigenen Lösungsweg überprüfen kann. Die den Falllösungen angefügten Hinweise auf Literatur und Rechtsprechung liefern Hilfestellung zum weiterführenden und vertiefenden Studium.
Der Schwierigkeitsgrad der Klausuren ist unterschiedlich, so dass dieser Band bereits für Einsteiger in die arbeitsrechtliche Materie nutzbar ist; insbesondere eignet er sich jedoch zur Vorbereitung auf Klausuren des ersten und zweiten Staatsexamens.
Vorteile auf einen Blick
- alle prüfungsrelevanten Probleme
- Fälle mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden
Zur Neuauflage
Für die Neuauflage wurden Gesetzesänderungen und die neueste Rechtsprechung eingearbeitet.
Zielgruppe
Für Studierende und Referendare.
Biografie
Universitätsprofessor Dr. Hartmut Oetker war von 1995 bis 2005 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und ist seit dem Jahre 2005 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Darüber hinaus ist er Lehrbeauftragter an der Wirtschaftsuniversität Wien sowie Richter am Thüringer Oberlandesgericht.Anmerkungen:
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