Christian Hartig: Altersdiskriminierung im öffentlichen Dienst, Flexibler Einband
Altersdiskriminierung im öffentlichen Dienst
Buch
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- Verlag:
- Duncker & Humblot, 08/2014
- Einband:
- Flexibler Einband
- ISBN-13:
- 9783428143320
- Umfang:
- 568 Seiten
- Copyright-Jahr:
- 2014
- Gewicht:
- 750 g
- Maße:
- 233 x 154 mm
- Stärke:
- 35 mm
- Erscheinungstermin:
- 25.8.2014
- Serie:
- Schriften zum Öffentlichen Recht (SÖR)
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Inhaltsangabe
1. EinleitungProblemstellung und Gang der Untersuchung Das Alter und der Alterungsprozess Das Phänomen der Diskriminierung aus Gründen des Alters Generationengerechtigkeit und die demografische Entwicklung Berücksichtigung empirischer Daten bei der Verfassungsmäßigkeitsprüfung
2. Altersspezifische Regelungen im Recht der öffentlichen Dienstverhältnisse
Gesetzliche Differenzierungen nach dem Alter Behördliche Differenzierungen nach dem Alter und ihre Rechtsgrundlagen Tarifvertragliche Differenzierungen nach dem Alter bei den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst Maßstabsnormen für die Rechtmäßigkeit der Differenzierungen nach dem Alter und ihr systematisches Verhältnis zueinander (insbesondere das AGG im Verhältnis zu den übrigen Vorschriften des nationalen und europäischen Rechts)
3. Vereinbarkeit altersspezifischer Regelungen mit dem Grundgesetz
Vereinbarkeit mit Art. 33 Abs. 2 GG Vereinbarkeit der Pensionsgrenzen mit Art. 33 Abs. 5 GG Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG Vereinbarkeit mit Art. 12 Abs. 1 GG Vereinbarkeit mit Art. 14 GG Vereinbarkeit mit Art. 2 Abs. 1 GG
4. Vereinbarkeit altersspezifischer Regelungen mit dem Unions- und Völkerrecht
Vereinbarkeit altersspezifischer Regelungen mit der Richtlinie 2000 / 78 / EG Vereinbarkeit altersspezifischer Regelungen mit dem Primärrecht der Europäischen Union Vereinbarkeit altersspezifischer Regelungen mit der Europäischen Menschenrechtskonvention Das öffentliche Dienstrecht der Europäischen Union und dessen Einfluss auf das nationale öffentliche Dienstrecht Altersspezifische Regelungen im Lichte des sonstigen internationalen Rechts
5. Ergebnisse und Fazit, Rechtsfolgen und Perspektiven
Ergebnisse, Rechtsfolgen und Fazit Perspektiven: Wie kann das Recht des öffentlichen Diensts ohne altersdiskriminierende Regelungen ausgestaltet werden?
Literaturverzeichnis und Sachregister
Klappentext
Die Laufbahnen des öffentlichen Diensts werden maßgeblich durch altersspezifische Regelungen strukturiert: sie sind etwa bei der Einstellung, der Beförderung und dem Aufstieg sowie der Pensionierung, aber auch hinsichtlich der Arbeitszeit, dem Erholungsurlaub und der Besoldung von entscheidender Bedeutung. Christian Hartig unterzieht diese sehr vielgestaltigen und bislang nur unzureichend untersuchten Regelungen einer umfassenden und kritischen Analyse. Im Zentrum steht die Frage, ob die hiermit verbundenen altersspezifischen Benachteiligungen verfassungsrechtlich und im Lichte des europäischen Antidiskriminierungsrechts gerechtfertigt werden können. Im Ergebnis erweisen sich die meisten dieser Regelungen als verfassungs- und unionsrechtswidrig: sie sind insbesondere weder mit dem speziellen Gleichheitssatz des Art. 33 Abs. 2 GG (gleicher Zugang zum öffentlichen Dienst) noch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG in Einklang zu bringen. Unionsrechtlich verstoßen sie gegen die Vorgaben der »Gleichbehandlungsrichtlinie« 2000 / 78 / EG. Der Autor präsentiert ferner alternative Regelungskonzepte für eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung des öffentlichen Diensts.Biografie
Christian Hartig, geboren 1979 in Dortmund, studierte von 1999 bis 2006 Rechtswissenschaften an der Universität Münster und an der Akademischen Rechtsuniversität Moskau. Sein Referendariat absolvierte er von 2007 bis 2009 in Frankfurt am Main und Charlotte. 2013 promovierte er zu einem verfassungs- und unionsrechtlichen Thema bei Prof. Hans D. Jarass an der Universität Münster. Nach seinem zweiten Staatsexamen war er von 2010 bis 2014 als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht und Mergers & Acquisitions in einer international agierenden Kanzlei in Frankfurt am Main tätig. Seit 2014 ist er selbständiger Rechtsanwalt.Anmerkungen:
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