Barbara Graham-Siegenthaler: Graham-Siegenthaler, B: Eigentum - Art. 641-654a ZGB, Fester Einband
Graham-Siegenthaler, B: Eigentum - Art. 641-654a ZGB
Buch
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- Verlag:
- Stämpfli Verlag AG, 07/2022
- Einband:
- Fester Einband
- ISBN-13:
- 9783727235368
- Gewicht:
- 1736 g
- Maße:
- 229 x 167 mm
- Stärke:
- 64 mm
- Erscheinungstermin:
- 27.7.2022
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Klappentext
Die letzte Bearbeitung der sachenrechtlichen Bestimmungen zum Eigentum im Berner Kommentar ist von ARTHUR MEIER-HAYOZ im Jahre 1966 als 4. Auflage und praktisch unverändert im Jahre 1981 als 5. Auflage erschienen. Nunmehr - nach genau 40 bzw. 55 Jahren - liegt die von BARBARA GRAHAM-SIEGENTHALER verfasste Neukommentierung der Allgemeinen Bestimmungen zum Eigentumsrecht vor, enthaltend den Inhalt des Eigentums (Art. 641¬-641a), den Umfang des Eigentums (Art. 642-645) sowie das gemeinschaftliche Eigentum (Art. 646-654a ZGB). Vorangestellt wird dieser Kommentierung ein ausführlicher Systematischer Teil (zu Quellen und Hilfsmittel der Rechtsfindung; Sachen und andere Rechtsobjekte; die dinglichen Rechte und Realobligationen; Begriff, Inhalt und Arten des Eigentums; Eigentumsgarantie und Enteignung; Schutz des Privateigentums im Völkerrecht und im internationalen Privatrecht; intertemporales Recht; sowie Internationales Privatrecht). Der Inhalt des Bandes beschlägt damit Themen, welche bei allen sachen-, eigentums- und besitzrechtlichen Fragestellungen und Transaktionen aktuell und deshalb von hoher praktischer Relevanz sind.Die vorliegende Neukommentierung basiert - entsprechend der Tradition der wissenschaftlichen Grosskommentare - auf den dogmatisch-systematischen Grundlagen der geltenden gesetzlichen Regelung, wobei bewusst eine starke Anlehnung an die Systematik und gewisse inhaltlichen Teile des Grundlagenwerks von MEIER-HAYOZ gemacht wurde, soweit diese weiterhin von Relevanz sind. Dabei stellt die Autorin die zu thematisierenden eigentumsrechtlichen Fragen in einen Zusammenhang, wie sie insbesondere in der Praxis der Anwaltschaft, des Notariats und der Gerichte zu beantworten sind. Die Kommentierung berücksichtigt ausführlich die relevante Lehre und Rechtsprechung und bezieht jeweils auch das Kollisions- und Verfahrensrecht sowie gewisse rechtsvergleichende Aspekte ein.
Anmerkungen:
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