Gustav Schwartz: Das Recht der Staatsangehörigkeit in Deutschland und im Ausland Seit 1914, Kartoniert / Broschiert
Das Recht der Staatsangehörigkeit in Deutschland und im Ausland Seit 1914
(soweit verfügbar beim Lieferanten)
- Herausgeber:
- Martin Wolff, Heinrich Titze
- Verlag:
- Springer Berlin Heidelberg, 01/1925
- Einband:
- Kartoniert / Broschiert, Paperback
- Sprache:
- Deutsch
- ISBN-13:
- 9783642938146
- Artikelnummer:
- 3450193
- Umfang:
- 312 Seiten
- Sonstiges:
- 1 SW-Abb.,
- Nummer der Auflage:
- 1925
- Ausgabe:
- 1925
- Copyright-Jahr:
- 1925
- Gewicht:
- 539 g
- Maße:
- 244 x 170 mm
- Stärke:
- 16 mm
- Erscheinungstermin:
- 1.1.1925
Beschreibung
Der Krieg stellt das Staatsangehörigkeitsrecht in ein helles Licht. Je mehr nach innen das Staatsangehörigkeitsverhältnis belastet und angespannt wird, indem der Staat Herzen, Blut und Gut seiner Unter tanen fordert, je mehr auf der anderen Seite nach außen der Unterschied von Staatsbürger und Fremdem in jedem kriegführenden Land her vortritt, desto bedeutsamer wird für Staat und Angehörige die Frage der Staatszugehörigkeit. Für den Staat erfährt sein die Zugehörig keit regelndes Gesetz durch den Krieg gleichsam eine Mobilma chung. Es muß sich zeigen, ob sich im Frieden gegebene Sätze den besonderen Bedürfnissen des Kriegs anpassen. Der Staat sieht seine Bewohner plötzlich mit anderen Augen an, und sie erscheinen ihm in verschiedenem Lichte, wenn er sie mit dem Späherblick des Kriegsmini sters oder durch die Brille des Präfekten auf ihre Tauglichkeit betrachtet. Beider Ansprüche wachsen, und getrieben teils von ihrer eigenen, teils von der öffentlichen Meinung setzen sich ihre Forderungen in Gesetze um. Diese Tätigkeit beschränkt sich nicht auf die Bedürfnisse der Krieg führung. Die Anregung wirkt fort, und in dem Maße, in dem der Welt krieg vom Gedanken des Nationalstaats gespeist wird, erscheint die Überprüfung des derzeitigen und künftigen Volksbestands auf seine nationale Eignung geboten. Diese Erkenntnis ergreift auch die neu tralen Staaten, soweit sie einer Bevölkerungsbewegung über ihre Grenzen ausgesetzt sind. Und durch das Kriegsende wird die Entwicklung nicht nur nicht aufgehalten, sondern gerade freigegeben.
Inhaltsangabe
Erster Abschnitt. Die ausländischen kriegführenden Staaten..- I. Frankreich..- A. Der Rechtszustand bei Kriegsbeginn.- B. Die Entwicklung während des Kriegs und nach dem Kriege.- 1. Gesetzgebung.- a) Naturalisation, Gesetz vom 5, VIII. 1914.- b) Ius soli und Option.- c) Denaturalisation.- ?) Das Gesetz vom 7. IV. 1915.- ?) Das Gesetz vom 18. VI. 1917.- ?) Anwendung und Rechtsprechung.- d) Staatsangehörigkeit und Eheschließung.- e) Die Staatsangehörigkeit in Algier und Tunis.- f) Reformpläne.- 20 Rechtsprechung.- II. Britisches Reich..- A. Das Staatsangehörigkeitsgesetz vom 7. VIII. 1914.- B. Die Entwicklung während des Kriegs und nach dem Kriege.- 1. Die Gesetzgebung.- a) Naturalisation und Denaturalisation.- ?) England.- ?) Die Dominions.- b) Das ius sanguinis.- 2. Rechtsprechung.- III. Belgien..- 1. Einschränkung, Erweiterung und Rückgängigmachung der Option.- 2. Das Staatsangehörigkeitsgesetz vom 15. V. 1922.- 3. Rechtsprechung.- IV. Italien..- 1. Option und Wiedererwerb.- 2. Denaturalisation.- 3. Naturalisation.- 4. Rechtsprechung.- V. Die Vereinigten Staaten..- 1. Naturalisation und Heeresdienst.- 2. Denaturalisation.- 3. Naturalisation und Rassenfrage.- 4. Staatsangehörigkeit und Eheschließung.- VI. Portugal..- Denationalisation.- VII. Japan..- Verzicht auf die Staatsangehörigkeit.- VIII. China..- Das Staatsangehörigkeitsgesetz vom 18. XI. 1912 und 30. XII. 1914.- IX. Uruguay..- Die Verfassung vom 15. X. 1917.- Zweiter Abschnitt. Die neutralen Staaten..- I. Die Schweiz..- Die Fremdenfrage, Gesetz vom 26. VI. 1920.- II. Spanien..- Staatsangehörigkeitserwerb durch Erlangung des Ortsbürgerrechts.- III. Mexiko..- Die Verfassung vom 31. I. 1917.- Dritter Abschnitt. Die Friedensverträge..- Die Friedensverträge.- Vierter Abschnitt. Die Reststaaten und die neuen Staaten..- I. Österreich..- Das Gesetz vom 5. XII. 1918 und die Bundesverfassung vom 1. X. 1920.- II. Türkei..- Das Gesetz vom 3. III. 1917. Die Verfassung vom 20. IV. 1924.- III. Rumänien..- Das Staatsangehörigkeitsgesetz vom 23. II. 1924..- IV. Polen..- Das Staatsangehörigkeitsgesetz vom 20. I. 1920.- V. Danzig..- Das Staatsangehörigkeitsgesetz vom 30. V. 1922.- VI. Tschechoslovakei..- Das Gesetz vom 9. IV. 1920.- VII. Ägypten..- Ägypten.- VIII. Rußland..- Reglement über die Bundesstaatsangehörigkeit vom 29. X. 1924.- IX. Litauen und das Memelgebiet..- Litauen und das Memelgebiet.- X. Lettland..- Lettland.- XI. Estland..- Estland.- XII. Finnland..- Finnland.- Fünfter Abschnitt. Deutschland..- Deutschland.- Sechster Abschnitt. Rückblick und Ausblick..- I. Charakteristik des Staatsangehörigkeitsrechts in den verschiedenen Staaten.- II. Gruppierung der Vorgänge in der Staatsangehörigkeitsgesetzgebung, Kritik..- 1. Staatsangehörigkeit und Heeresinteresse der Staaten.- 2. Staatsangehörigkeit und Volkszugehörigkeit.- 3. Staatsangehörigkeit und Eheschließung.- 4. Denaturalisation.- III. Vereinheitlichung des Staatsangehörigkeitsrechts..- Vereinheitlichung des Staatsangehörigkeitsrechts.- Anlagen..- Deutschland (Anlage 1).- Frankreich (Anlage 2 9).- Britisches Reich (Anlage 10 11).- Belgien (Anlage 12 13).- Italien (Anlage 14 16).- Vereinigte Staaten (Anlage 17).- Portugal (Anlage 18).- Japan (Anlage 19).- China (Anlage 20).- Uruguay (Anlage 21).- Schweiz (Anlage 22).- Spanien (Anlage 23).- Österreich (Anlage 24 29).- Rumänien (Anlage 30).- Polen (Anlage 31).- Danzig (Anlage 32).- Litauen (Anlage 33 36).- Lettland (Anlage 37).- Estland (Anlage 38).- Rußland (Anlage 39).- Verzeichnis der Entscheidungen nach dem Namen der Partei.
Klappentext
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Anmerkungen:
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