Udo Kornblum: Fälle zum Allgemeinen Schuldrecht
Fälle zum Allgemeinen Schuldrecht
Buch
- C.H.Beck, 12/2021
- Einband: Kartoniert / Broschiert
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783406772252
- Bestellnummer: 10710443
- Nummer der Auflage: 22009
- Auflage: 9. Auflage
- Gewicht: 543 g
- Maße: 238 x 161 mm
- Stärke: 21 mm
- Erscheinungstermin: 14.12.2021
- Serie: JuS-Schriftenreihe/Fälle mit Lösungen - Band 64
Klappentext
Zum WerkDas Werk behandelt zentrale Probleme des Allgemeinen Schuldrechts. Der Schwerpunkt liegt dabei beim Leistungsstörungs- und Schadensersatzrecht. Berücksichtigung finden auch prozessuale Aspekte sowie die in Ausbildung und Praxis immer wichtiger werdenden europarechtlichen Bezüge. Prüfungsrelevante Probleme und Fallgestaltungen werden anhand von 20 umfangreichen Fällen vertieft erörtert. Die Lösungen sind mit detaillierten Anmerkungen versehen. Sie eignen sich somit sowohl zur Vorbereitung auf Klausuren wie auch für die Lösung von Hausarbeiten.
Das Lehrbuch liefert Anfängerinnen und Anfängern einen optimalen Einstieg in das Allgemeine Schuldrecht, für Fortgeschrittene ist das Werk für die Wiederholung bei der Examensvorbereitung ebenfalls bestens geeignet.
Vorteile auf einen Blick
Fallsammlung zum Allgemeinen Schuldrecht mit Sachverhalt und ausführlicher Musterlösung sowie weiterführenden Anmerkungen
optimal zur Wiederholung und Examensvorbereitung geeignet; bietet aber auch Anfängerinnen und Anfängern den optimalen Einstieg in das Rechtsgebiet
klausurorientierte Aufbereitung der relevanten Probleme des Allgemeinen Schuldrechts
Berücksichtigung von europarechtlichen Bezügen
Zur Neuauflage
Die 9. Auflage liefert eine vollständige Überarbeitung und bringt das Werk auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung, Literatur und Gesetzgebung. Aktuelle Rechtsentwicklungen werden durch neue Fälle berücksichtigt.
Zielgruppe
Für Studierende und Referendarinnen und Referendare.
Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.