Sebastian Herbst: Formulierungshilfen für die sozialrechtliche Praxis
Formulierungshilfen für die sozialrechtliche Praxis
Buch
- SGB II | SGB XII | Verfahren
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, 07/2017
- Einband: Kartoniert / Broschiert, broschiert
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783848734818
- Bestellnummer: 4214279
- Umfang: 504 Seiten
- Nummer der Auflage: 17002
- Auflage: 2. Auflage
- Gewicht: 721 g
- Maße: 227 x 153 mm
- Stärke: 26 mm
- Erscheinungstermin: 11.7.2017
Klappentext
Das Formularbuchsichert die erfolgreiche Fallbearbeitung im Existenzsicherungsrecht. Aus ihrer richterlichen Praxis heraus entwickeln die Autoren anhand realitätsnaher Lebenslagen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts Arbeitshilfen heraus. Wiederkehrende Verfahrenssituationen im Verwaltungs- und Klageverfahren sowie die Rechtmittelverfahren I. und II. Instanz werden vor die Klammer gezogen, der Besondere Teil bearbeitet das materielle Recht in seinen vielfältigen Facetten.
Die 2. Auflage
berücksichtigt die Rechtsvereinfachungsnovelle sowie die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung. Wichtige neue Entscheidungen des BSG, z. B. zum Leistungsausschluss von Ausländern bzw. Unionsbürgern, zur Bestimmtheit von Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden, zu Eingliederungsvereinbarungen und zu Eingliederungsleistungen sind in konkrete Praxishilfen umgemünzt. Das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz ist ebenso berücksichtigt, wie die Neuregelungen von Ansprüchen ausländischer Personen.
Schwerpunkte der Neuauflage sind:
die Dauerstreitthemen der Kosten und Unterkunft sowie der Sanktionen
die Mitwirkungspflichten, Mehrbedarfe und Leistungen zur Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
die Einkommens- und Vermögensberücksichtigung
die Aufhebungen und Erstattungen.
Besonders hilfreich
ist der zusätzliche Kostenteil (Kostengrundantrag, Kostenfestsetzungsantrag, Erinnerung), in dem erläutert wird, wie das sozialrechtliche Mandat abgerechnet und die Anwaltsvergütung - ggf. gerichtlich - geltend gemacht werden kann. Ebenfalls dargestellt wird das Vorgehen für den immer häufigeren Fall, dass die Behörde trotz Obsiegens des Leistungsempfängers im Prozess untätig bleibt (Vollstreckung von Entscheidungen).
Anmerkungen:
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