Obenhaus, N: Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Obenhaus, N: Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Buch
- Sonstiger Urheber: Nils Obenhaus, Philipp Brügge, Verena Herden
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- C.H. Beck, 04/2015
- Einband: Fester Einband
- ISBN-13: 9783406667299
- Umfang: 450 Seiten
- Copyright-Jahr: 2015
- Gewicht: 607 g
- Maße: 202 x 141 mm
- Stärke: 32 mm
- Erscheinungstermin: 15.7.2016
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Beschreibung
Zum WerkDas Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetze richtet sich in seinem Anwendungsbereich vorrangig an die Behörden der Zollverwaltung und die denen zur Zusammenarbeit verpflichteten Institutionen, wie den Finanzbehörden, Bundesagentur für Arbeit, Bundesnetzagentur, Sozialträger und -ämter, Bundesamt für Güterverkehr, Arbeitschutzbehörde, Polizei sowie Staatsanwaltschaften.
Dabei räumt das Gesetz den Zollbehörden weitgehende Befugnisse in der Verfolgung, Ahndung und Bekämpfung von Schwarzarbeit ein, die in der Praxis geeignet sind, Gewerbetreibende und deren Betriebe in Bedrängnis zu bringen.
Die Kommentierung zeigt besonders die Berührungspunkte zum Arbeits- und Steuerrecht sowie zum Sozial- und Strafrecht auf, wobei die Schwerpunkte der Kommentierung auf dem Verfahrensrecht und dort besonders der Abgrenzung zwischen Prüfungshandeln und Ordnungswidrigkeitenverfahren, sowie der Unterrichtung und Zusammenarbeit mit anderen Behörden liegen.
Ergänzend finden sich Praxishilfen für den beratenden Anwalt oder Steuerberater.
In einem Anhang finden sich Verwaltungsanweisungen, wie z. B. der Bußgeldkatalog und ein ABC von Berufsgruppen zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit, die dem Praktiker eine schnelle Übersicht verschafft.
Vorteile auf einen Blick
- keine vergleichbare Gesamtdarstellung am Markt
- Zusammenstellung diverser, z. T. nicht leicht auffindbarer Arbeitsmaterialien
- Querschnittskommentierung zum einschlägigen Arbeits-, Steuer-, Sozial- und Strafrecht
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Steuerberater, Gewerbetreibende, die Bauwirtschaft, Verbände und Personalverantwortliche, Richter, aber ebenso die mit dem SchwarzArbG befassten Behörden, wie Hauptzollämter, Sozialversicherungsträger und Versicherungen, Sozialämter, Bundesagentur und Finanzbehörden etc.
Klappentext
Zum WerkDas Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz richtet sich in seinem Anwendungsbereich vorrangig an die Behörden der Zollverwaltung und die denen zur Zusammenarbeit verpflichteten Institutionen, wie den Finanzbehörden, Bundesagentur für Arbeit, Bundesnetzagentur, Sozialträger und -ämter, Bundesamt für Güterverkehr, Arbeitsschutzbehörde, Polizei sowie Staatsanwaltschaften.
Dabei räumt das Gesetz den Zollbehörden weitgehende Befugnisse in der Verfolgung, Ahndung und Bekämpfung von Schwarzarbeit ein, die in der Praxis geeignet sind, Gewerbetreibende und deren Betriebe in rechtliche Auseinandersetzungen zu führen.
Die Kommentierung zeigt besonders die Berührungspunkte zum Arbeits- und Steuerrecht sowie zum Sozial- und Strafrecht auf, wobei die Schwerpunkte der Kommentierung auf dem Verfahrensrecht und dort besonders der Abgrenzung zwischen Prüfungshandeln und Ordnungswidrigkeitenverfahren, sowie der Unterrichtung und Zusammenarbeit mit anderen Behörden liegen.
Ergänzend finden sich Praxishilfen für den beratenden Anwalt oder Steuerberater.
In einem Anhang finden sich Verwaltungsanweisungen, wie z. B. der Bußgeldkatalog und ein ABC von Berufsgruppen zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit, die dem Praktiker eine schnelle Übersicht verschafft.
Vorteile auf einen Blick
- keine vergleichbare Gesamtdarstellung am Markt
- Zusammenstellung diverser, z. T. nicht leicht auffindbarer Arbeitsmaterialien
- Querschnittskommentierung zum einschlägigen Arbeits-, Steuer-, Sozial- und Strafrecht
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Steuerberater, Gewerbetreibende, die Bauwirtschaft, Verbände und Personalverantwortliche, Richter, aber ebenso die mit dem SchwarzArbG befassten Behörden, wie Hauptzollämter, Sozialversicherungsträger und Versicherungen, Sozialämter, Bundesagentur und Finanzbehörden etc.
Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.