Markus Gehrlein: Gehrlein, M: Anwalts- und Steuerberaterhaftung
Gehrlein, M: Anwalts- und Steuerberaterhaftung
Buch
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- Fachm. Recht u.Wirtschaft, 07/2019
- Einband: Flexibler Einband
- ISBN-13: 9783800517053
- Gewicht: 436 g
- Maße: 211 x 146 mm
- Stärke: 15 mm
- Erscheinungstermin: 15.7.2019
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Klappentext
Die Anwalts- und Steuerberaterhaftung bildet eine unwegsame Rechtsmaterie, die in hohem Maße richterrechtlich geprägt ist. Das vorliegende Buch vermittelt knapp und gut verständlich die Grundlagen der Berufshaftung und erleichtert gerade auch dem Steuerberater den Einstieg in deren zivilrechtliche Grundlagen.Gegenstand der Darstellung sind der Vertragsschluss inklusive der Einbeziehung Dritter, mögliche Vertragsmängel etwa wegen der Vertretung widerstreitender Interessen, die Beratungspflichten des Rechtsanwalts und des Steuerberaters, Probleme des Zurechnungszusammenhangs, Verjährung, Haftung der Sozietät und der ihr angehörenden Berufsträger sowie der Umfang der Schadensersatzpflicht.
Die Neuauflage berücksichtigt die neueste Rechtsprechung des BGH. Sie behandelt die immer neuen Konstellationen zu den Beratungspflichten, insbesondere die neu entwickelten Maßstäbe zur konsolidierten Schadensberechnung. Die Voraussetzungen der Verjährung werden umfassend nach altem und neuem Recht erörtert. Schließlich werden die honorarrechtlichen Folgen bei einem Verstoß gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen dargestellt.
Ferner befasst sich die Neuauflage auch mit der Problematik einer Insolvenzverschleppungshaftung des steuerlichen Beraters, der die Insolvenz des beratenen Unternehmens nicht erkannt hat. Entsprechend der hohen praktischen Bedeutung der Inanspruchnahme von Rechtsanwälten und Steuerberatern in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist der Umfang des Werkes, das in allen Teilen durchgesehen wurde, deutlich gestiegen.
Biografie
Prof. Dr. Markus Gehrlein ist Richter am IX. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe und besonders für Insolvenzrecht, Anwalts-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferhaftpflicht zuständig. Darüber hinaus ist er Honorarprofessor der Universität Mannheim.Anmerkungen:
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