Karl Schwab: Städtebauliche Verträge
Städtebauliche Verträge
Buch
- Grundformen, Rechtsschutz, Muster
- C.H.Beck, 06/2023
- Einband: Kartoniert / Broschiert
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783406799488
- Bestellnummer: 11180203
- Nummer der Auflage: 23002
- Auflage: 2. Auflage
- Gewicht: 272 g
- Maße: 192 x 125 mm
- Stärke: 16 mm
- Erscheinungstermin: 19.6.2023
Klappentext
Zum WerkDer Gesetzgeber hat mit § 11 BauGB den Weg geöffnet, durch städtebauliche Verträge u. a. die Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Bauland, d. h. die Kosten durch die Schaffung von Baurecht durch die Bauleitplanung, dem Investor oder Grundstückseigentümer aufzuerlegen.
Das öffentliche Vertragsrecht bietet aber noch mehr Möglichkeiten. Aufgrund der Wohnungsnot, vornehmlich in den Ballungszentren hat der Gesetzgeber Vorschriften zur Wohnraummobilisierung erlassen, deren Umsetzung vielfach auch mit vertraglichen Bindungen zwischen Kommune und Grundstückseigentümer einhergehen. Das Werk wurde daher neben den Grundformen Städtebaulicher Verträge in der Baulandentwicklung um Verträge im Zusammenhang der Regelung zur Wohnraummobilisierung ergänzt. Hierbei steht aber nicht nur die Baulandentwicklung inmitten, sondern auch die Sicherung bestehender, gewachsener Wohnstrukturen.
Es werden Hilfestellungen gegeben, welche Regelungsinhalte städtebauliche Verträge aufweisen dürfen. Es werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen aufgezeigt. Allgemein anerkannte Muster geben eine zusätzliche Orientierungshilfe.
Vorteile auf einen Blick
komplexes Verfahren anschaulich erläutert
Praxisbeispiele integriert
Konzentration auf das Wesentliche
Zur Neuauflage
Neu mit Erläuterungen zu Verträgen im Zusammenhang mit den Regelungen zur Wohnraummobilisierung.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Notariate, Bauträgerunternehmen, Projektentwicklung, Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, zuständige Vertreterinnen und Vertreter in den Baubehörden und in Kommunalen Einrichtungen.
Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.