Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Buch
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
- Herausgeber: Burkhard Messerschmidt, Christian Niemöller, Mathias Preussner
- C.H.Beck, 12/2022
- Einband: Gebunden
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783406769917
- Bestellnummer: 10366011
- Nummer der Auflage: 23002
- Auflage: 2. Auflage
- Gewicht: 1306 g
- Maße: 253 x 178 mm
- Stärke: 44 mm
- Erscheinungstermin: 7.12.2022
Klappentext
Zum WerkIn dem Kommentar wird die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in umfassender Form, auf wissenschaftlichem Niveau vertieft erläutert, wobei die Bedürfnisse der Praxis nach schnellem Zugriff auf die zentralen Probleme und ihre Lösungen nicht außer Acht gelassen werden.
Der Schwerpunkt der zweiten Auflage liegt dabei auf der HOAI 2021 und deren Auswirkungen auf das Architektenrecht.
Die wesentlichen Änderungen dieser achten Novelle der HOAI sind:
Umsetzung des EuGH-Urteils vom 04.07.2019 durch Abschaffung der verbindlichen Mindest- und Höchstumsätze
Entscheidung des EuGH zur Aufstockungsklage vom 18.01.2022
Ersetzung der strengen Schriftlichkeitserfordernisse bei Auftragserteilung für vom Mindestsatz abweichende Honorarvereinbarungen durch die Einführung einer zeitunabhängigen Vereinbarung in Textform für vom Basishonorarsatz (= früherer Mindestsatz) nach unten oder oben abweichende Honorare
Zusätzlich zur HOAI werden auch zentrale Fragen des Architektenrechts dargestellt, auf die die HOAI Bezug nimmt, und ohne deren Kenntnis sie schwer verständlich ist.
Vorteile auf einen Blick umfassende Kommentierung der HOAI 2021 und deren Auswirkungen auf das Architektenrecht
aktualisierte Kommentierung zur HOAI 2013 für Altfälle
wissenschaftliches Niveau, gleichwohl kompakt und praxisnah
Zielgruppe
Für Baujuristinnen und Baujuristen in Anwaltschaft, Bauindustrie und Bauverbänden, öffentliche Auftraggeber, Vergabekammern, Justiz sowie Architektinnen und Architekten und Ingenieurinnen und Ingenieure.
Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.