Grundbuchordnung
Grundbuchordnung
Buch
- Herausgeber: Hans-Joachim Bauer, Bernhard Schaub, Helmut Freiherr von Oefele
- Vahlen, Franz, 09/2023
- Einband: Gebunden
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783800667239
- Bestellnummer: 11537377
- Umfang: 2380 Seiten
- Nummer der Auflage: 23005
- Auflage: 5. Auflage
- Gewicht: 2012 g
- Maße: 248 x 175 mm
- Stärke: 64 mm
- Erscheinungstermin: 11.9.2023
Klappentext
Zum WerkDie immense Stoffmenge von Grundbuchordnung und das hierfür maßgebende Grundstücksrecht erläutert der Kommentar systematisch geordnet, auf hohem wissenschaftlichem Niveau und stets mit Blick auf die Rechtspraxis.
Zu seinen konzeptionellen Besonderheiten zählen:
Erläuterung des Verfahrensrechts der GBO in seinen Bezügen zum materiellen Immobiliarsachenrecht;
orientiert sich formal am Aufbau eines Grundbuchblattes und inhaltlich am Informationsbedarf des mit Rechtsgestaltungen befassten Anwenders;
eigenes Kapitel zum Auslandsbezug des Grundbuchrechts;
Aufgabe, System und Funktionalität des Grundbuchs:
- die Gestaltung des Grundbuchverfahrens;
- die erste Abteilung des Grundbuchs;
- die zweite Abteilung des Grundbuchs;
- Rechte in Abteilung III;
- Wohnungseigentum und Dauerwohnrecht;
- Erbbaurecht, Wohnungserbbaurecht;
- Vertretung im Grundbuchverkehr.
Vorteile auf einen Blick ausführlich
systematisch durchdacht
praxisbezogen
Zur Neuauflage
Eingearbeitet wurden neben neuer Rechtsprechung und Literatur zahlreiche Änderungsgesetze: SanktionsdurchsetzungsG II
Abschaffung des Güterrechtsregisters
Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
MoPeG
WEMoG
Umsetzung der Änderungen der Geldwäsche-RL
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen
Gesetz zur Umsetzung der DS-GVO
Zielgruppe
Für Notariate, Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Grundbuchämter, Juristinnen und Juristen in der Immobilienverwaltung und -wirtschaft.
Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.