E-Government-Gesetz / Onlinezugangsgesetz. EGovG / OZG, Gebunden
E-Government-Gesetz / Onlinezugangsgesetz. EGovG / OZG
- Mit E-Government-Gesetzen der Länder und den Bezügen zum Verwaltungsverfahrensrecht. Kommentar
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- Herausgeber:
- Wolfgang Denkhaus, Eike Richter, Lars Bostelmann, Sarah Rachut
- Verlag:
- C.H. Beck, 08/2026
- Einband:
- Gebunden
- Sprache:
- Deutsch
- ISBN-13:
- 9783406840845
- Artikelnummer:
- 12761769
- Umfang:
- 1100 Seiten
- Nummer der Auflage:
- 26002
- Ausgabe:
- 2. Auflage
- Erscheinungstermin:
- 15.8.2026
- Serie:
- Gelbe Erläuterungsbücher
Klappentext
Zum Werk
Das Werk erläutert zum EGovG des Bundes insbesondere die elektronische Kommunikation und den Schriftformersatz, elektronische Bezahlmöglichkeiten und Rechnungen, die elektronische Aktenführung, Open Data sowie Fragen der IT-Organisation, der Georeferenzierung und der Barrierefreiheit. Die Kommentierung zum Onlinezugangsgesetz des Bundes befasst sich u. a. mit der Verpflichtung zur Bereitstellung von Online-Verwaltungsleistungen und ihrer Verknüpfung im Rahmen eines Portalverbunds, ergänzt um Erläuterungen intraföderaler Regelungswerke zur Digitalisierung der Verwaltung. Eine Differenzkommentierung zu den wesentlichen Besonderheiten aller länderspezifischen E-Government-Gesetze runden das Werk ab.
Vorteile auf einen Blick
- Erläuterung des E-Government-Gesetzes und seiner Abweichungen in den Landesgesetzen
- verfasst von versierten, an der Entstehung von E-Government- und Digitalgesetzen beteiligten Ministerialbeamten sowie fachlich spezialisierten Professorinnen und Professoren
Zur Neuauflage
Die Neuauflage wurde um Erläuterungen des IT-Staatsvertrags und weiterer, für die Digitalisierung der Verwaltung wichtige, intraföderale Regelungswerke ergänzt. Alle Kommentierungen wurden auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur gebracht und hierfür zum Teil vollständig neu bearbeitet.
Zielgruppe
Der Kommentar richtet sich an die Verwaltung und verwaltungsnahe Einrichtungen auf der Ebene von Bund, Ländern und Kommunen, zudem an Gerichte, Rechtsanwaltschaft und Unternehmen sowie an Universitäten und Hochschulen.
Anmerkungen:
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