Arbeitsrecht im Zeitalter der Digitalisierung
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Buch
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- Nomos Verlagsges.MBH + Co, 02/2020
- Einband: Flexibler Einband, broschiert
- ISBN-13: 9783848762217
- Gewicht: 316 g
- Maße: 226 x 153 mm
- Stärke: 17 mm
- Erscheinungstermin: 15.2.2020
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Klappentext
Die Geschwindigkeit und das Ausmaß der digitalen Transformation des Erwerbslebens fordert die Arbeitsrechtswissenschaft heraus, die normativen Rahmenbedingungen der Erwerbsarbeit grundlegend zu überdenken: Die vermehrte digitale Vernetzung von Arbeitsprozessen lässt nahezu täglich neue Organisations- und Wertschöpfungsketten entstehen, deren interessengerechte Rahmenbedingungen auch durch arbeitsrechtliche Schutzmechanismen sicherzustellen sind. Mobile Endgeräte und Cloud-Lösungen fordern einen Ausgleich zwischen Flexibilisierungswünschen und Gesundheitsgefahren, während die Grenzen zwischen selbstbestimmter Arbeitskraftverwertung und dem staatlichen Schutz des Arbeitnehmers "vor sich selbst" verschwimmen. Der technische Arbeitsschutz, der bisher vor allem dem Schutz der Arbeitnehmer vor Gefahren an Leib und Leben diente, muss sich zunehmend mit Fragen des Beschäftigtendatenschutzes und damit solchen des Persönlichkeitsschutzes auseinandersetzen. Diesen und weiteren Herausforderungen der digitalisierten Arbeitswelt widmen sich die Beiträge dieses Tagungsbandes zur 9. AssistentInnentagung im Arbeitsrecht, welche vom 25. bis 27. Juli 2019 in Berlin stattfand.Biografie (Maria Seitz)
Die Autorin Maria Seitz wurde in Darmstadt geboren und studierte Sprachen und Geschichte in Frankfurt, ab 1978 im Ausland Literatur, Geschichte und Kunstgeschichte und schloss in Italien das Studium als diplomierte Sprachlehrerin ab. §Während ihrer wissenschaftlichen Studien stieß sie in ihrer Heimatstadt auf Teile eines noch unveröffentlichten Briefwechsels zwischen König Ludwig II. von Bayern und seinem Vetter Prinz Wilhelm von Hessen-Darmstadt. Mit Genehmigung S.K.H. Herzog Franz konnte der Briefwechsel mit Exemplaren aus dem Geheimen Hausarchiv der Wittelsbacher für die Kronprinzenzeit und die ersten Königsjahre vervollständigt werden.Anmerkungen:
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