Michael Loerzer: Rechtsverbindliche Konformitätserklärungen korrekt erstellen
Rechtsverbindliche Konformitätserklärungen korrekt erstellen
Buch
- Anforderungen in EU, UK und anderen Märkten Mit Best Practice: Stücklistenbasierte Konformitätserklärungen im Produktlebenszyklus
- Herausgeber: DIN e. V.
Artikel noch nicht erschienen, voraussichtlicher Liefertermin ist der 3.8.2024.
Sie können den Titel schon jetzt bestellen. Versand an Sie erfolgt gleich nach Verfügbarkeit.
Sie können den Titel schon jetzt bestellen. Versand an Sie erfolgt gleich nach Verfügbarkeit.
EUR 48,00*
- DIN Media, 08/2024
- Einband: Kartoniert / Broschiert
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783410315179
- Bestellnummer: 11859985
- Umfang: 185 Seiten
- Erscheinungstermin: 3.8.2024
Klappentext
Für Zeichnungen und technische Dokumente existiert sie bereits, jetzt kommt sie auch für Konformitätserklärungen: eine praktische Stücklistenverwaltung, die Erzeugung und Änderung von EU-Konformitätserklärungen deutlich vereinfacht. Sie integriert die dazugehörigen Rechtsvorschriften und harmonisierten Normen, und erlaubt die Erzeugung und Änderung innerhalb eines interaktiven Änderungsprozesses anhand eindeutiger Zuordnungen per Stückliste.Auf diese Weise ist ein Zugriff auf alle aktuellen und versionierten Konformitätserklärungen für internationale Marktregionen wie Europa (CE), Großbritannien (UKCA) oder Australien (ACMA) eines Herstellers zu eigenen Compliance-Nachweisen möglich.
Der Anwendungsbereich erstreckt sich dabei auf den gesamten Produktlebenszyklus: von der Planung und Entwicklung über die Herstellung bis zu Vertrieb und gegebenenfalls Wartung.
Das Buch richtet sich an:
Product Lifecycle Management, Entwicklungs- und Konstruktionsabteilungen, QM-Bereich, Unternehmensleitungen von Betrieben, die Produkte herstellen, die unter eine Kennzeichnungspflicht fallen, sowie alle weiteren mittleren und großen Unternehmen mit einem umfangreichen Produktportfolio, das gesetzlichen Kennzeichnungsvorschriften unterliegt
Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.