Michael Hecker: Napoleonischer Konstitutionalismus in Deutschland, Flexibler Einband
Napoleonischer Konstitutionalismus in Deutschland
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- Verlag:
- Duncker & Humblot, 04/2005
- Einband:
- Flexibler Einband
- ISBN-13:
- 9783428112647
- Umfang:
- 205 Seiten
- Copyright-Jahr:
- 2005
- Gewicht:
- 273 g
- Maße:
- 232 x 157 mm
- Stärke:
- 25 mm
- Erscheinungstermin:
- 21.4.2005
- Serie:
- Schriften zur Verfassungsgeschichte (VG)
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Inhaltsangabe
Einleitung: Gegenstand und Forschungsinteresse der Untersuchung - Forschungsstand / Quellen - Gliederung - 1. Historischer Kontext und moderner Verfassungsbegriff: Die napoleonische Modellstaatspolitik - Begriff der modernen Verfassung - 2. Genese und Legitimitätsmodell der napoleonischen Verfassungen: Überblick - Entstehungsprozess der Verfassungen von Westfalen, Frankfurt sowie Verlauf der Verfassungsentwicklung in Berg - Herrschaftskonstituierende Wirkung und Selbstbindungswirkung der Verfassungen - Das Legitimitätsmodell napoleonischer Verfassungen - 3. Staatsbürgerliche Gleichheit und Freiheit der Person - der individualrechtliche Gehalt der napoleonischen Verfassungen: Überblick - Grundzüge von Konzeption und Funktion der Grundrechtsgewährungen in den Napoleoniden - Einzelne Ausgestaltungen in Westfalen, Frankfurt und Berg
Klappentext
Michael Hecker nimmt eine moderne verfassungsgeschichtliche Betrachtung des (rechtsrheinischen) napoleonischen Deutschlands vor. Korrespondierend zum in der Revisionsforschung vollzogenen Wandel in der Beurteilung der Rheinbundzeit wird er eine insgesamt differenziertere (positivere) Einschätzung des rheinbündisch-napoleonischen Konstitutionalismus abgeben. Sein Thema ist dabei in dreifacher Weise eingegrenzt. Er beschränkt sich zum einen auf die napoleonischen Rheinbundstaaten, d. h. die erst durch Napoleon künstlich geschaffenen und weitgehend französisch geprägten Staaten Berg, Westfalen und (mit Einschränkungen) Frankfurt. Außen vor bleiben die übrigen Rheinbundstaaten. Dies gilt sowohl für die 1808, 1809 und 1810 mit Verfassungen versehenen Staaten Bayern, Sachsen-Weimar und Eisenach sowie Anhalt-Köthen wie etwa auch für die zwar ohne moderne Verfassung, aber nicht ohne modernisierende Gesetzgebung regierten Staaten Baden und Württemberg. Die Beschränkung auf die drei klassischen Napoleoniden folgt der herkömmlichen Gruppenbildung unter den verschiedenen Rheinbundstaaten. Ihr liegt die Erwägung zugrunde, dass die Napoleoniden mit ihrer engen Anknüpfung an das Empire sowie der ihnen im Hinblick auf die übrigen Rheinbundstaaten zugedachten Modellstaatsfunktion einen eigenen Staatstypus nach napoleonischer Handschrift bildeten. Dessen konstitutionelle Strukturen herauszuarbeiten und abzubilden ist Anliegen der Untersuchung.Anmerkungen:
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