Steuerstrafrecht
Steuerstrafrecht
Buch
- Kommentar §§ 369-412 AO, § 32 ZollVG, §§ 26a, 26c UStG, §§ 73ff., § 261 StGB
- C.H.Beck, 12/2022
- Einband: Gebunden, Leinen
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783406728792
- Bestellnummer: 8219822
- Nummer der Auflage: 23009
- Auflage: 9., völlig überarbeitete Auflage
- Gewicht: 1448 g
- Maße: 245 x 170 mm
- Stärke: 46 mm
- Erscheinungstermin: 21.12.2022
- Serie: Beck Steuerkommentare
Klappentext
Zum WerkIn der Praxis überschneiden sich bei der Fallbearbeitung Steuerrecht und Strafrecht in vielfältiger Weise. Der Kommentar erschließt deshalb den Zugang zu dieser für alle Beteiligten äußerst schwierigen Materie von beiden Seiten: durch eine umfangreiche Darstellung des Steuerhinterziehungsrechts einerseits sowie durch die Darstellung der Grundsätze des allgemeinen Straf- und Bußgeldrechts und des Verfahrensrechts andererseits.
Das Standardwerk vereint seit jeher die Darstellung kontrovers diskutierter Rechtsfragen mit der Wiedergabe der relevanten Rechtsprechung sowie wertvoller Praxistipps und bietet somit einen direkten und optimalen Zugang zum Steuerstrafrecht.
Vorteile auf einen Blick
in die Tiefe gehende Kommentierungen aller relevanten Bereiche des Steuerstrafrechts
Darstellung des aktuellen Rechtsstands
verständlich und klar
herausragende Expertise
Zur Neuauflage
Diese Neuauflage berücksichtigt alle gesetzlichen Änderungen seit der Vorauflage und liefert in bewährter Weise das Rüstzeug zur Lösung steuerstrafrechtlicher Fallgestaltungen.
Insbesondere: Aktuelle Entwicklungen im Umsatzsteuerrecht (inkl. der Cum-ex-Fälle)
Die Änderungen im Bereich der Geldwäsche
Verschärfung der Selbstanzeige
Kassennachschau
Die renommierten Herausgeber aus Lehre, Strafgerichtsbarkeit und Beratungspraxis erläutern in bewährter und verlässlicher Weise die komplexe Praxis des Steuerstrafrechts.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft, Richterschaft, Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte und Steuerberatung.
Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.