Maik W. Fettes: Zur Verwendung von Covenants gegenüber Kapitalgesellschaften
Zur Verwendung von Covenants gegenüber Kapitalgesellschaften
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- Duncker & Humblot, 10/2014
- Einband: Flexibler Einband
- ISBN-13: 9783428143474
- Umfang: 219 Seiten
- Copyright-Jahr: 2014
- Gewicht: 347 g
- Maße: 233 x 156 mm
- Stärke: 20 mm
- Erscheinungstermin: 24.10.2014
- Serie: Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
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Inhaltsangabe
A. EinleitungB. Grundlagen
Begriff Heutige Verbreitung Inhalt typischer Covenants
C. Rechtliche Würdigung
Vorbemerkung: anzuwendendes Recht Zivil- und wettbewerbsrechtliche Wirksamkeitsgrenzen Gesellschaftserstellung durch Covenants Vertragsvereinbarungen im Gefüge gesellschaftsrechtlicher Kompetenzverteilung bei Kapitalgesellschaften Covenant-geschützte Darlehen als nachrangige Insolvenzforderungen Konzernierung durch Darlehensverträge
D. Zusammenfassung
Literatur- und Sachverzeichnis
Klappentext
Unternehmen, denen der Zugang zu Fremdkapital mangels werthaltiger dinglicher Sicherheiten erschwert ist, bedienen sich in zunehmendem Maße Nebenabreden zum Darlehensvertrag, die dem Gläubiger Einfluss auf die Geschäftsführung des Schuldners und Informationsrechte einräumen. Sog. Affirmative Covenants ge- oder verbieten dem Schuldner bestimmte Maßnahmen, während Financial Covenants den wirtschaftlichen Rahmen vorgeben, innerhalb dessen der Darlehensnehmer agieren muss. Maik W. Fettes typisiert anhand von Beispielen die in der Praxis gebräuchlichen Nebenabreden und untersucht deren Wirksamkeit und Rechtsfolgen umfassend aus allgemein-zivilrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Sicht.Der Autor zeigt, dass Covenants die innergesellschaftliche Kompetenzverteilung der Organe nicht beeinflussen können. Nach Definition der Merkmale arbeitet er schließlich heraus, dass Darlehen eines Quasi-Gesellschafters eine nachrangige Insolvenzforderung und eine konzernrechtliche Abhängigkeitslage begründen können.
Biografie
Maik W. Fettes studierte nach Abschluss einer Ausbildung zum Bankkaufmann Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Nach Referendariat in Frankfurt am Main und San Francisco wurde er 2003 Rechtsanwalt bei Heuking Kühn Lüer Wojtek. 2005 wechselte er in die Rechtsabteilung des Konsumgüterherstellers Procter & Gamble. Seit 2013 leitet er die deutsche Rechtsabteilung des Kommunikations- und Mediaagenturnetzwerks Publicis Groupe. Maik W. Fettes promovierte an der FernUniversität Hagen bei Prof. Dr. Ulrich Wackerbarth zu einem gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Thema.Anmerkungen:
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