Karlheinz Boujong: Boujong, K: Handelsgesetzbuch Bd. 2: §§ 343-475h
Boujong, K: Handelsgesetzbuch Bd. 2: §§ 343-475h
Buch
- Herausgeber: Detlev Joost, Lutz Strohn
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- Vahlen Franz GmbH, 10/2020
- Einband: Fester Einband, Leinen
- ISBN-13: 9783800656820
- Gewicht: 2269 g
- Maße: 242 x 181 mm
- Stärke: 72 mm
- Erscheinungstermin: 4.10.2020
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Klappentext
Zum WerkIm 2. Band werden die Handelsgeschäfte Handelskauf, Kommission, sowie Fracht-, Speditions- und Lagergeschäft praxisnah kommentiert. Ergänzt werden die Erläuterungen zu den §§ 343-475h HGB durch Ausführungen zu den transportrechtlichen Nebenbestimmungen ADSp, CMR und Montrealer Übereinkommen sowie durch eine detaillierte Darstellung bank- und börsenrechtlicher Regelungen.
Im Einzelnen befasst sich der Abschnitt zum Bankrecht mit
der Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde
dem Zahlungsverkehr (Überweisung, Lastschrift, Wechselrecht, Scheckrecht, kartengestützter Zahlungsverkehr, Dokumenteinkasso und Dokumentenakkreditiv)
dem Einlagengeschäft
dem Kreditgeschäft
dem Finanzierungsgeschäft (Factoring, Forfaiting, Finanzierungsleasing)
dem WpHG und DepotG
den Finanzderivaten
dem Kapitalmarktrecht (BörsenG, BörsenZulVO)
Die Kommentierung stellt in allen Bereichen die Rechtsprechung in den Vordergrund und wertet diese zuverlässig aus.
Vorteile auf einen Blick umfassende Darstellung von HGB sowie wesentlichen transport- und bankrechtlichen Bestimmungen
auf die Praxis zugeschnitten
wertet Rechtsprechung zuverlässig aus
Zur Neuauflage
Soweit die bankrechtlichen Fragestellungen zwischenzeitlich gesetzlich normiert sind, werden die Regelungen einer paragrafenweisen Erläuterung zugeführt. Das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) findet Berücksichtigung.
Zielgruppe
Für mit dem Handels-, Bank- und Wirtschaftsrecht befasste Juristen, insbesondere Rechtsanwälte, Richter, Rechtslehrer, Unternehmens- und Bankjuristen, Notare, Ministerialbeamte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.