Christian Müller: Das Gewohnheitsverbrechergesetz vom 24. November 1933
Das Gewohnheitsverbrechergesetz vom 24. November 1933
Buch
- Kriminalpolitik als Rassenpolitik. Mag.-Arb.
Derzeit nicht erhältlich.
Lassen Sie sich über unseren eCourier benachrichtigen, falls das Produkt bestellt werden kann.
Lassen Sie sich über unseren eCourier benachrichtigen, falls das Produkt bestellt werden kann.
- BWV - Berliner Wissenschafts-Verlag, 10/1997
- Einband: Fester Einband
- ISBN-13: 9783830504054
- Umfang: 120 Seiten
- Copyright-Jahr: 1997
- Gewicht: 408 g
- Maße: 243 x 169 mm
- Stärke: 19 mm
- Erscheinungstermin: 15.10.1997
Ähnliche Artikel
Beschreibung
Das Gewohnheitsverbrechergesetz vom 24. November 1933 führte eine Strafschärfung für -gefährliche Gewohnheitsverbrecher- und verschiedene -Maßregeln der Sicherung und Besserung- in das deutsche Strafrecht ein. Insbesondere mit den Maßregeln, unter ihnen die unbefristete Sicherungsverwahrung für Gewohnheitsverbrecher, die Unterbringung von Zurechnungsunfähigen in einer Heil- oder Pflegeanstalt, von Rauschtätern in einer Trinkerheil- oder Entziehungsanstalt, von Asozialen, in einem Arbeitshaus sowie die Entmannung gefährlicher Sittlichkeitsverbrecher, wurde ein Kernelement der seit Jahrzehnten geplanten Strafrechtsreform in modifizierter Form verwirklicht. In den meist dichotomisch angelegten Darstellungen zum Strafrecht der NS-Zeit wird das Gewohnheitsverbrechergesetz - soweit es überhaupt erwähnt ist - nicht der Rubrik -spezifisch nationalsozialistische Gesetze- zugeordnet, sondern als -Verwirklichung älterer Reformgedanken- gleichsam entnazifiziert.Klappentext
Intro - Aktivurlaub - Abartig (Die Erste) - Das Werk - Happy Birthday - HeimarbeitBiografie
Christian Müller, geboren 1981, verbrachte seine Jugend hauptsächlich in der Pfadi. Er studierte Wirtschaftswissenschaften in Basel und versuchte sich als Journalist. Aktuell arbeitet er am Aufbau einer Gemüsekooperative in Zürich mit.Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.