Adolf J. Merkl: Verfassungsrecht, Völkerrecht. Tl.2
Verfassungsrecht, Völkerrecht. Tl.2
Buch
- Sonstiger Urheber: Dorothea Mayer-Maly, Herbert Schambeck, Wolf-Dietrich Grussmann
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- Duncker & Humblot, 12/2001
- Einband: Fester Einband, Schuber
- ISBN-13: 9783428106615
- Umfang: 806 Seiten
- Copyright-Jahr: 2002
- Gewicht: 1238 g
- Maße: 248 x 177 mm
- Stärke: 46 mm
- Erscheinungstermin: 19.12.2001
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Inhaltsangabe
A. Verfassungsrecht (Fortsetzung): 67. Regierungsbildung im Lichte der Verfassung - 68. Die Verfassungsfragen der Wahlzeit - 69. Der "entpolitisierte" Verfassungsgerichtshof - 70. Österreichs neue Verfassung - 71. Verfassungsreform und Verfassungsgerichtsbarkeit in Österreich - 72. Das rechtliche Ergebnis des Verfassungskampfes - 73. Die Neuordnung des Verwaltungsgerichtshofes - 74. Ist in Österreich ein Ausnahmszustand zulässig? - 75. Die verfassungsgesetzlichen Grundlagen der Justiz im Deutschen Reiche. Zu dem Werke "Die Grundrechte und Grundpflichten der Reichsverfassung" - 76. Der rechtliche Gehalt der österreichischen Verfassungsreform vom 7. Dezember 1929 - 77. Die Finanzdiktatur der Nationalbank. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen - 78. Einfache oder Zweidrittelmehrheit für Lausanne? - 79. Legitime Diktatur - 80. Die Verfassungskrise im Lichte der Verfassung - 81. Der Verfassungskampf - 82. Die Frage der Geltung des kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes und seines Verhältnisses zur Verordnungsgewalt des Bundespräsidenten - 83. Die Suspension der PressefreiheitKlappentext
Wie kaum ein anderer Jurist konnte Merkl die Verfassungsentwicklung Österreichs seit Beginn des ersten Weltkrieges aus nächster Nähe miterleben und mitgestalten. In der deutsch-österreichischen Staatskanzlei hatte er gemeinsam mit Hans Kelsen wesentlichen Anteil am Zustandekommen der Bundesverfassung von 1920. Bei der Errichtung des autoritären Ständestaates 1934 galt er wiederum als einer der heftigsten Kritiker des Regimes. Nach der Schreckensherrschaft des Nationalsozialismus bildete Merkl als Doyen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts eine ganze Generation von Juristen aus und begleitete die Verfassungsentwicklung literarisch bis hin zur Aufnahme der Europäischen Menschenrechtskonvention in die österreichische Verfassung.Der zweite Teilband schildert authentisch die Verfassungsentwicklung seit dem Inkrafttreten der Verfassungsnovelle des Jahres 1929, auf deren positiv-rechtlichem Fundament nach Ende des Zweiten Weltkrieges die Zweite Republik errichtet wurde. Von besonderer Bedeutung für das Verständnis der geltenden österreichischen Verfassungsordnung sind etwa die Beiträge "Das rechtliche Ergebnis des Verfassungskampfes" und "Der rechtliche Gehalt der österreichischen Verfassungsreform vom 7. Dezember 1929". Auch die Entwicklung zum autoritären Staat wird von Merkl genau dokumentiert. In den Nachkriegsjahren widmete er sich verstärkt Grundrechtsfragen und der Rolle der Parteien. Gewissermaßen ein Vermächtnis stellen seine posthum erschienenen Schriften "Die Baugesetze der österreichischen Bundesverfassung" und "Gedanken zur Entstehung und Entwicklung der Republik Österreich und ihrer Verfassung" dar.
Merkls völkerrechtliche Schriften behandeln neben dem Schicksal des Völkerbundes, dem Anschlußverbot und Restitutionszahlungen vor allem den Krieg als Rechtshandlung des Staates. Von überraschender Aktualität sind schließlich Merkls Beiträge zur Okkupationstheorie und zum Minderheitenschutz. Wie schon im ersten Teilband offenbart sich Merkls glühendes Engagement für Demokratie, Rechtsstaat und Frieden.
Biografie (Herbert Schambeck)
Herbert Schambeck, geb. 1934 in Baden bei Wien. Promotion zum Dr. jur. 1958 an der Universität Wien, an der 1959 Assistent von o.Univ.-Dr. Adolf Merkl; 1964 Habilitation an der Wiener Rechtsfakultät. 1966 ao.-Prof. für die Wissenschaft von der Politik und das österreichische Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Innsbruck, 1967 Gastprofessor an der University of Notre Dame, Indiana, USA und hernach bis zur Emeritierung 2002 o.-Prof. für öffentliches Recht, politische Wissenschaften und Rechtsphilosophie an der Universität Linz. Dr. jur. h.c. der Universitäten Santiago de Chile, Washington D.C., Prag, Breslau, Pitesti und Kiew. Dr. theol. h.c. der Päpstlichen Theologischen Fakultät Breslau, Dr. phil. h.c. der Internationalen Akademie für Philosophie und Dr. h.c. der Bulgarischen Akademie der Wissenschaften in Sofia. Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Padua, Madrid, Düsseldorf, Mailand, Vatikan und Rom (Lincei). 1969 bis 1997 Mitglied des Bundesrates der Republik Österreich, 1975 bis 1997 in Präsidentenfunktionen des Bundesrates. Träger u.a. des Großkreuzes des Deutschen Verdienstordens.Anmerkungen:
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